Senkung der Stromsteuer. Entlastung für das produzierende Handwerk

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Ab dem 1. Januar 2026 senkt die Bundesregierung die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe dauerhaft auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro kWh. Für viele handwerkliche Produktionsbetriebe – etwa Metallbau, Lebensmittelhandwerk, Tischlerei oder Bauhandwerk – bedeutet das spürbar niedrigere Energiekosten und langfristige Planungssicherheit.

Durch die Entlastung gewinnen Betriebe Liquidität, können Investitionen leichter stemmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Auch die fortlaufende Senkung der Netzentgelte durch den Klima- und Transformationsfonds wirkt kostendämpfend.

Kritik aus dem Handwerk

Nicht alle Gewerke profitieren: Dienstleistungsnahe Handwerksbetriebe wie Textilreiniger, Kfz-Werkstätten oder Gebäudereiniger bleiben außen vor und zahlen weiterhin den regulären Steuersatz. Verbände kritisieren diese Ungleichbehandlung und fordern eine Ausweitung der Entlastung auf alle energieintensiven Handwerksbranchen.

Fazit

Die Reform ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des produzierenden Handwerks. Doch für ein wirklich faires Entlastungssystem braucht es weitere Nachbesserungen, damit auch nicht-produzierende, aber energieintensive Handwerksbetriebe profitieren können.

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