Ab dem 1. Januar 2026 senkt die Bundesregierung die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe dauerhaft auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro kWh. Für
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Senkung der Stromsteuer. Entlastung für das produzierende Handwerk
Ab dem 1. Januar 2026 senkt die Bundesregierung die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe dauerhaft auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro kWh. Für viele handwerkliche Produktionsbetriebe – etwa Metallbau, Lebensmittelhandwerk, Tischlerei oder Bauhandwerk
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